Mediation und Arbeitsweise:
Mediation bedeutet Vermittlung im Konflikt. Eine (Einzelmediation) oder mehrere (Co- und Gruppenmediation) neutrale Personen (MediatorInnen) vermitteln zwischen zwei oder mehreren KonfliktpartnerInnen. Mediation bietet eine Alternative zur direkten Konfliktaustragung – zwei Personen streiten sich – bzw. zur administrativen Konfliktregelung – wenn beispielsweise eine dritte Person (RichterIn) die Regelung übernimmt und entscheidet, was getan wird.
Grundsätze der Mediation:
Mediation ist ein mehrstufiges strukturiertes Konfliktregelungsverfahren und ermöglicht, Konflikte in gegenseitiger Achtung zu bearbeiten. Abhängig von der Art des Konfliktes achten MediatorInnen auch auf geschlechtliche Vermittlungsaspekte, d.h. bei Trennungs- und Beziehungskonflikten ist es erfahrungsgemäß hilfreich, auch die Vermittlerrollen geschlechtsdifferenziert zu besetzen. In derartigen Konfliktkonstellationen wird also auch fast ausschließlich co-mediativ (2 MediatorInnen) gearbeitet.
Ein Mediationsverfahren wird schriftlich mit den KonfliktpartnerInnen vereinbart. Bereits laufende gerichtliche Verfahren in der selben Sache werden für die Dauer der Mediation unterbrochen.
Im mediativen Arbeitsprozess werten bzw. urteilen MediatorInnen nicht über Beteiligte und treffen keine Entscheidungen für diese. Sie gleichen jedoch ein eventuell vorhandenes Machtungleichgewicht zwischen den KonfliktpartnerInnen aus und versuchen, ihnen Gefühle und Interessen hinter den Streitpositionen bewusst zu machen. So ist es den Beteiligten möglich, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die von allen angenommen werden können. Erarbeitete Lösungen, die auch auf ihre Gesetzeskonformität geprüft wurden, werden vertragsmäßig festgehalten.
Durch die mediative Konfliktregelung verbessert sich auch das Kommunikationsverhalten zwischen den Beteiligten, damit sie zukünftige Konfliktsituationen besser bewältigen können.
Ein Mediationsverfahren ist kostengünstiger und zumeist auch wesentlich kürzer als ein Gerichtsverfahren.